Für berufstätige Ehepartner gibt es eine Besonderheit: Sie haben die Wahl zwischen zwei Steuerklassen-Kombinationen: III/V oder IV/IV.
Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, lohnt sich für den besser Verdienenden der Wechsel in die Klasse III; der weniger Verdienende wird dann nach der ungünstigeren Klasse V besteuert. Für die Jahressteuerschuld spielt das keine Rolle, unterm Strich zahlt man gleich viel. Aber manch einer hat lieber gleich mehr Geld im Portemonnaie, als sich später die zu viel gezahlte Steuer vom Finanzamt rückerstatten zu lassen.
Doch völlig egal ist die Entscheidung für die eine oder andere Kombination nicht...
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 15. April 2010 15:28


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